1. Lizenzbestimmungen

1.1 - Der Lizenzgeber (Stefan Göppert Softwareentwicklung) überlässt dem Kunden (Lizenznehmer) auf Dauer die von ihm bestellte und gelieferte Software. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Lizenzgebers.

1.2 - Die Software besteht aus Programm und Benutzerhandbuch. Die Lieferung des Programms erfolgt per Internetdownload. Die Installation der Software nimmt der Kunde selber vor.

1.3 - Die vom Lizenzgeber gelieferte Software (Programm und Handbuch) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Nutzungsrecht an der Software sowie an sonstigen im Rahmen des Vertrages überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ausschließlich dem Lizenzgeber zu.

1.4 - Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie nicht übertragbares Recht ein, die Software in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und im Handbuch beschrieben zu nutzen. Der Kunde erhält mit der Software eine Lizenz zur Nutzung der Software an einem Arbeitsplatz. Die Vergabe von Unterlizenzen ist untersagt. Eine Nutzung der Software an weiteren Arbeitsplätzen des Kunden setzt den Erwerb weiterer Lizenzen voraus.

1.5 - Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Darüber hinausgehende Vervielfältigungen sind ihm untersagt bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lizenzgebers erlaubt. Diese sind als solche zu kennzeichnen und - soweit technisch möglich - mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch darf nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.

1.6 - Der Kunde darf die Software an einen Dritten nur dann weitergeben oder veräußern, wenn sich dieser mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklärt. Gibt der Kunde die Software an einen Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software endgültig ein und behält keine Kopien zurück. Er überlässt dem Dritten die Datenträger und Handbücher im Original. Im Falle einer Weitergabe bzw. eines Weiterverkaufs der Software hat der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Software von allen ihm verbliebenen Datenträgern zu löschen.

1.7 - Der Kunde erhält für den Zeitraum von 12 Monaten freie Updates.

1.8 - Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, Umarbeitungen und die sonstige Verbeitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

2. Gewährleistung

2.1 - Stefan Göppert Softwareentwicklung verschafft dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren. Stefan Göppert Softwareentwicklung übernimmt die Gewähr für das ordnungsgemäße Funktionieren der Software deshalb nur dann, wenn die Hardware den Anforderungen entspricht, wie Sie unter Ziffer 3 der Softwaredokumentation festgeschrieben sind und wenn die dort als "unterstützte Betriebssysteme" genannten Betriebssysteme zur Anwendung kommen.

3. Haftung

Stefan Göppert Softwareentwicklung leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: bei Vorsatz sowie bei Übernahme einer Garantie bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll; in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf den Betrag des gezahlten Lizenzpreises beschränkt. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Stefan Göppert Softwareentwicklung steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Bei Datenverlust haftet Stefan Göppert Softwareentwicklung nur für einen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

4. Support

Stefan Göppert Softwareentwicklung stellt für den Kunden ein öffentliches Kontaktformular für Supportanfragen zur Verfügung. Darüber hinaus ist es möglich, kostenpflichtigen Remote Support in Anspruch zu nehmen.